Es ist ein schönes Gefühl: Der Kredit ist getilgt, Sie sind an Ihrem Finanzierungsziel angelangt. Nun werden Sie das Pfandrecht im Grundbuch löschen lassen. Wie gehen Sie dabei vor und welche Möglichkeiten bietet Ihnen Ihr nunmehr größerer finanzieller Spielraum?
Die wesentlichste Sicherstellung bei einer Immobilienfinanzierung ist die Verpfändung der betreffenden Immobilie. Dazu wird das so genannte Pfandrecht im Grundbuch eingetragen. Wenn der Kredit abbezahlt ist, dann können Sie das Pfandrecht natürlich löschen lassen. Sie müssen das übrigens nicht unbedingt tun. Auch wenn es um eine Löschung geht, so wird dieser Vorgang als "Eintragung" bzw. "Einverleibung" bezeichnet.
Professioneller Beistand: Wenn Sie bei der Löschung auf Nummer sicher gehen wollen, dann engagieren Sie am besten zur fachkundigen Beratung einen Rechtsbeistand (Notar oder Rechtsanwalt).
Antrag selbst stellen: Seit einiger Zeit ist es in "einfachen Fällen" möglich, Grundbucheinträge beim zuständigen Gericht mündlich vorzubringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die notwendigen Unterlagen ("in der gesetzlich vorgeschriebenen Form") verfügen und die Aufnahme des Protokolls für das Gericht nur mit "einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden" ist.
Das wesentlichste Dokument ist die Löschungsquittung, die Sie von Ihrer Bank erhalten. Mit der Löschungsquittung gibt Ihre Bank das Einverständnis zur Löschung der Hypothek. Sie muss in beglaubigter Form vorliegen. Darüber hinaus müssen Sie natürlich die Grundbuchdaten (Grundbuchauszug) vorweisen.
Kosten:
Mit dem Wegfall der Ratenzahlungen haben Sie entscheidend mehr finanziellen Spielraum. Wollen Sie diesen unter Umständen auch dazu nutzen, um Ihre Geldanlage auf neue Beine zu stellen bzw. Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen? Ihr Raiffeisenberater steht Ihnen für alle diesbezüglichen Anliegen jederzeit zur Verfügung.
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